Anwaltskanzlei Kiehm

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Rechtsanwalt

Christof Kiehm

Theatinerstr.29 (Odeonsplatz)

80333 München

 

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Die aufgeführten Unterbereiche zu den den Rechtsgebieten bspw. Pachtrecht, sollen dem Besucher einen Eindruck über die Bandbreite des jeweiligen Rechtsgebietes vermitteln. Dies bedeutet noch nicht, dass sich auch zu dem konkreten Unterbereich Informationen auf diesen Webseiten befinden.

 

Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Webseite wurden mit Sorgfalt zusammen gestellt; gleichwohl dienen sie nur der allgemeinen Information und können die persönliche Konsultation eines Anwalts nicht ersetzen. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden, jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der auf dieser Homepage bereit gehaltenen Informationen als auch für Links auf fremde Webseiten.

 

Allgemeiner Hinweis zu den ausgewählten Urteilen: Es handelt sich nur um sehr kleine Auswahl von Urteilen, die aus Sicht des Autors/Rechtsanwalt besonders interessant erschienen ausgewählt zu werden.

Aus diesen Urteilen sollte der wesentliche Inhalt auszugsweise in einer für den Nichtjuristen/Laie möglichst verständliche Sprache aufbereitet werden. Dabei konnte es mitunter nicht ausbleiben, dass die hier verwendeten Begrifflichkeiten von den (gesetzlichen) Fachausdrücken abweichen oder sie in einer anderen Form verwendet werden. Beispiel: wenn bei einer Pkw-Veräußerung von Vorbesitzer gesprochen wird, so ist dies eigentlich juristisch ungenau; gemeint ist der Vor-Eigentümer; der Eigentümer ist in aller Regel auch zugleich der Besitzer, muss es aber nicht sein, wenn bspw. der Pkw von ihm vermietet wurde.

Ebenso musste teilweise der Sachverhalt vereinfacht werden, soweit für die rechtliche Aussage unbedeutend. Beispiel: bei einem Unfall bei dem es nur um die Schuldfrage ging, wird von Schädiger gesprochen, tatsächlich wurden aber die Erben des Schädigers verklagt, weil der Schädiger selbst bei dem Unfall ums Leben gekommen war.

Bei Urteilen ist außerdem zu beachten, dass es in Deutschland kein sog. Richterrecht gibt; d.h. den obersten Gerichten BGH, BVerfG BVerwG u.ä. steht es frei jederzeit ihre eigene Rechtsprechung zu ändern. Mitunter kann es auch dazu kommen, dass die höchsten deutschen Gerichte bei fast identischen Sachverhalten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen; mitunter weichen teilweise sogar die einzelnen Senate/Abteilungen der Gerichte untereinander ab. Vielfach lässt sich bei vermeintlichen Grundsatzentscheidungen oftmals nicht erkennen, ob es sich dabei tatsächlich um „echte Grundsatzentscheidungen“ handelt oder quasi nur um eine Art „Ausreißer“, dem das Gericht in weiteren Entscheidungen nicht mehr folgt.

Soweit die Quintessenz des Urteils in der Überschrift o.ä. vorweggenommen wurde, handelt es sich regelmäßig nicht um den amtlichen Leitsatz, sondern nur um eine für den Nichtjuristen/Laien möglichst verständliche Vereinfachung in Schlagworten.

 

Sonderhinweis für die zeit vom 1.5.2022 bis voraussichtlich 15.5.2022:

Weil derzeit technische und inhaltliche Updates der Seiten stattfinden, ist die volle Darstellung in technischer und inhaltlicher Hinsicht nicht die ganze Zeit gewährleistet.

 

 

 

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