Anwaltskanzlei Kiehm

Tel. 089- 3233620

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Rechtsanwalt

Christof Kiehm

Theatinerstr. 29

80333 München

 

Reiserecht:

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  Einführung zu Reisemängeln:

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Teil 1: vor  der  Reise:

Reiseauswahl -Buchen der Reise

 

 

-kleine Urteilssammlung

Teil 2: bei  der  Reise:

Reisemangel/Abhilfe am Reiseort

 

-Frankfurter Tabelle

Teil 3: nach der Reise:    

Geltendmachung aller Ansprüche

 

-FAQs

 

 

 

Einführung zu Reisemängeln

 

ein paar kurze Worte vorab...

 

Erst seit wenigen Jahrzehnten ist es uns vergönnt in alle Welt zu reisen um dort Land und Leute kennen zu lernen oder sich einfach nur am Strand zu erholen. Einen Luxus für den uns frühere Generationen sicherlich beneidet hätten. Neben den technischen Voraussetzungen –Flugzeug u.ä.- verdanken wir dies aber in erster Linie dem sog. Massentourismus. Erst dadurch dass sich Reiseunternehmen entwickelt haben, die gleich für eine Vielzahl von Kunden Unterkunft, Verpflegung und Transport organisieren, ist es möglich geworden auch für das breite Publikum halbwegs erschwingliche Reisen anzubieten. Dabei beschränkt sich die Arbeit des Reiseveranstalters meistens nur noch auf die Organisation; die einzelnen Reiseleistungen wie Flug, Hotel, Begleitprogramm werden von anderer Seite erbracht. Dies kann nur funktionieren, wenn zwischen den Beteiligten alles möglichst perfekt koordiniert und abgestimmt ist. Dass dies aber nicht immer geschieht, beweist leider die Realität allzu oft; so dass es bei Reiseleistungen besonders häufig zu Mängeln kommt. Hinzukommt noch, dass Reisen vom Kunden vielfach nicht nach dem jeweiligen Veranstalter ausgewählt werden, sondern nach dem jeweiligen Hotel oder dem passenden noch freien Reisetermin. Von da aus gibt es anders als in anderen Bereichen kaum Kundentreue, die einen zusätzlichen Anreiz auf noch mehr Qualität für den Reiseveranstalter bieten könnte.

 

ein kurzer Überblick:

 

Wenngleich Reiserecht sicherlich nicht zu den größten Rechtsgebieten gehört, so kann auf diesen Webseiten nur ein einfacher, grober Überblick zur Veranschaulichung geboten werden. Dieser Überblick orientiert sich an der klassischen Pauschalreise, also einem Reispaket mit mehreren einzelnen Reiseleistungen Unterkunft, Transport u.ä.

 

Zunächst gilt: Im Urlaub sollten Sie sich erholen und sich nicht durch alles aus der Ruhe bringen lassen. Deshalb gehört dazu auch eine gewisse Form von Gelassenheit, bei der man sich nicht über „jede Fliege an der Wand“ aufregt. Dazu gehört sicherlich auch, dass man nicht aus jeder Mücke einen Elefanten macht und vielleicht die ein oder andere landestypische Eigenheit als kulturelle Bereicherung/Erlebnis versteht und nicht als persönlichen Affront.

Aber es hat bekanntlich alles seine Grenzen und für Reisen wird teures Geld verlangt, für das Sie hart gearbeitet haben. Darum gibt es auch im Urlaub keinen Grund dazu sich alles gefallen zu lassen zu müssen und auf Ansprüche zu verzichten.

 

Damit es möglichst nicht soweit kommt, sollte man sich die Problematik in drei Teilen/Phasen vor Augen halten:

 

Phase 1: vor  der  Reise:                         Phase 2: bei  der  Reise:                         Phase 3: nach der Reise:

Reiseauswahl - Buchen der Reise-       Reisemangel/Abhilfe am Reiseort             Geltendmachung aller Ansprüche

 

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Reiseauswahl – Buchen der Reise

 

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