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Rechtsanwalt Christof Kiehm Theatinerstr. 29 80333 München |
Reiserecht:
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Einführung zu Reisemängeln:
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Teil 1: vor der
Reise: |
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Teil 2:
bei der Reise: |
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Teil 3:
nach der Reise: |
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Einführung zu
Reisemängeln
ein paar kurze Worte vorab...
Erst
seit wenigen Jahrzehnten ist es uns vergönnt in alle Welt zu reisen um dort
Land und Leute kennen zu lernen oder sich einfach nur am Strand zu erholen.
Einen Luxus für den uns frühere Generationen sicherlich beneidet hätten. Neben
den technischen Voraussetzungen –Flugzeug u.ä.- verdanken wir dies aber in
erster Linie dem sog. Massentourismus. Erst dadurch dass sich
Reiseunternehmen entwickelt haben, die gleich für eine Vielzahl von Kunden
Unterkunft, Verpflegung und Transport organisieren, ist es möglich geworden
auch für das breite Publikum halbwegs erschwingliche Reisen anzubieten. Dabei
beschränkt sich die Arbeit des Reiseveranstalters meistens nur noch auf die
Organisation; die einzelnen Reiseleistungen wie Flug, Hotel, Begleitprogramm
werden von anderer Seite erbracht. Dies kann nur funktionieren, wenn zwischen
den Beteiligten alles möglichst perfekt koordiniert und abgestimmt ist. Dass dies aber
nicht immer geschieht, beweist leider die Realität allzu oft; so dass es bei
Reiseleistungen besonders
häufig zu Mängeln kommt. Hinzukommt noch, dass Reisen vom Kunden
vielfach nicht nach dem jeweiligen Veranstalter ausgewählt werden, sondern nach
dem jeweiligen Hotel oder dem passenden noch freien Reisetermin. Von da aus
gibt es anders als in anderen Bereichen kaum Kundentreue, die einen
zusätzlichen Anreiz auf noch mehr Qualität für den Reiseveranstalter bieten
könnte.
ein kurzer Überblick:
Wenngleich
Reiserecht sicherlich nicht zu den größten Rechtsgebieten gehört, so kann auf
diesen Webseiten nur ein einfacher, grober Überblick zur Veranschaulichung
geboten werden. Dieser Überblick orientiert sich an der klassischen Pauschalreise,
also einem Reispaket mit mehreren einzelnen Reiseleistungen Unterkunft,
Transport u.ä.
Zunächst gilt:
Im Urlaub sollten Sie sich erholen und sich nicht durch alles aus der Ruhe
bringen lassen. Deshalb gehört dazu auch eine gewisse Form von Gelassenheit,
bei der man sich nicht über „jede Fliege an der Wand“ aufregt. Dazu gehört
sicherlich auch, dass man nicht aus jeder Mücke einen Elefanten macht und
vielleicht die ein oder andere landestypische Eigenheit als kulturelle
Bereicherung/Erlebnis versteht und nicht als persönlichen Affront.
Aber
es hat bekanntlich alles seine Grenzen und für Reisen wird teures Geld
verlangt, für das Sie hart gearbeitet haben. Darum gibt es auch im Urlaub
keinen Grund dazu sich alles gefallen zu lassen zu müssen und auf Ansprüche zu
verzichten.
Damit
es möglichst nicht soweit kommt, sollte man sich die Problematik in drei
Teilen/Phasen vor Augen halten:
Phase 1: vor der
Reise: Phase 2: bei der
Reise: Phase 3: nach der Reise:
Reiseauswahl - Buchen der Reise- Reisemangel/Abhilfe am Reiseort Geltendmachung aller Ansprüche
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Reiseauswahl – Buchen der Reise
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