Anwaltskanzlei Kiehm Tel. 089- 3233620 |
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Rechtsanwalt Christof Kiehm Theatinerstr.29 80333 München |
Mietrecht:
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Mietrecht Allgemein:
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Mietrecht Allgemein:
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besondere
Lösungsstrategien
Anders
als etwa bei einem Verkehrsunfall, der sich innerhalb von Bruchteilen einer
Sekunde abspielt und dann „nur noch“ juristisch hinsichtlich der Schuld- und
Haftungsfragen aufgearbeitet werden muss, sind bei mietrechtlichen Streiteren
ganz andere Vorgehenskonzepte
angezeigt. Ein Mietverhältnis ist in aller Regel auf längere Dauer angelegt; kommt es
zum Krach müssen Lösungen gefunden werden, die es allen Beteiligten ermöglicht,
weiter miteinander auszukommen oder wenn die Sache tatsächlich nicht mehr zu
retten ist, sich sauber und halbwegs „unblutig“ voneinander zu
lösen.....--->
rasches Handeln
.....in
jedem Fall ist bei mietrechtlichen Streitigkeiten viel Fingerspitzengefühl gefragt,
gleichwohl wäre es aber auch vollkommen verkehrt, einen Streit vor sich hin
„köcheln“ zu lassen; hinterher lassen sich die Dinge oft nicht, nur schwer oder
nur mit zusätzlichen Kosten korrigieren.... --->
Problemkomplexe
......darum
gilt es bei Mietstreiteren erst Recht, lassen Sie sich im Zweifel möglichst
umgehend und umfassend anwaltlich beraten. Gerade bei mietrechtlichen
Streitigkeiten sind die Probleme oftmals so stark miteinander verzahnt, dass vor
eigenen emotionsbedingten Schnellschüssen nur gewarnt werden kann ohne sich
vorher der mögliche Konsequenzen bewusst zu sein. Man denke bspw. an
Schadenersatzansprüchen bei unberechtigter Kündigung vom Vermieter oder
umgekehrt an berechtigter Kündigung des Vermieters wegen überzogenen
Mietminderungen vom Mieter.
alter Vertrag –neues
Gesetz
Da
Mietverhältnisse oft über viele Jahr(zehnte) gehen, sich aber die Gesetzes- und
Rechtslage ständig ändert, gibt es sehr viele Mietverträge die zwar bei
Vertragsschluss vollkommen einwandfrei waren, mittlerweile aber nicht mehr
geltendem Recht entsprechen. Man denke etwa an die Verkürzung der
Mieterkündigungszeiten –siehe Kündigungen. Deswegen sollte man sich nicht blind
auf die Buchstaben seines Vertrages verlassen, sondern im Zweifel die Sache
überprüfen lassen.
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