Anwaltskanzlei Kiehm

Tel. 089- 3233620

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Rechtsanwalt

Christof Kiehm

Theatinerstr.29

80333 München

 

Mietrecht:

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Mietrecht  Allgemein:

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-Kündigung

 

-Schönheitsreparaturen

 

-Mietnebenkosten

 

-kleine Urteilssammlung

 

 

 

Mietrecht  Allgemein:

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besondere Lösungsstrategien

Anders als etwa bei einem Verkehrsunfall, der sich innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde abspielt und dann „nur noch“ juristisch hinsichtlich der Schuld- und Haftungsfragen aufgearbeitet werden muss, sind bei mietrechtlichen Streiteren ganz andere Vorgehenskonzepte angezeigt. Ein Mietverhältnis ist in aller Regel auf längere Dauer angelegt; kommt es zum Krach müssen Lösungen gefunden werden, die es allen Beteiligten ermöglicht, weiter miteinander auszukommen oder wenn die Sache tatsächlich nicht mehr zu retten ist, sich sauber und halbwegs „unblutig“ voneinander zu lösen.....--->

 

rasches Handeln

.....in jedem Fall ist bei mietrechtlichen Streitigkeiten viel Fingerspitzengefühl gefragt, gleichwohl wäre es aber auch vollkommen verkehrt, einen Streit vor sich hin „köcheln“ zu lassen; hinterher lassen sich die Dinge oft nicht, nur schwer oder nur mit zusätzlichen Kosten korrigieren.... --->

 

Problemkomplexe

......darum gilt es bei Mietstreiteren erst Recht, lassen Sie sich im Zweifel möglichst umgehend und umfassend anwaltlich beraten. Gerade bei mietrechtlichen Streitigkeiten sind die Probleme oftmals so stark miteinander verzahnt, dass vor eigenen emotionsbedingten Schnellschüssen nur gewarnt werden kann ohne sich vorher der mögliche Konsequenzen bewusst zu sein. Man denke bspw. an Schadenersatzansprüchen bei unberechtigter Kündigung vom Vermieter oder umgekehrt an berechtigter Kündigung des Vermieters wegen überzogenen Mietminderungen vom Mieter.

 

alter Vertrag –neues Gesetz

Da Mietverhältnisse oft über viele Jahr(zehnte) gehen, sich aber die Gesetzes- und Rechtslage ständig ändert, gibt es sehr viele Mietverträge die zwar bei Vertragsschluss vollkommen einwandfrei waren, mittlerweile aber nicht mehr geltendem Recht entsprechen. Man denke etwa an die Verkürzung der Mieterkündigungszeiten –siehe Kündigungen. Deswegen sollte man sich nicht blind auf die Buchstaben seines Vertrages verlassen, sondern im Zweifel die Sache überprüfen lassen.

 

 

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