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Tel. 089- 3233620 |
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Rechtsanwalt Christof Kiehm Maistr.12 80337 München |
Reiserecht:
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Einführung zu Reisemängeln:
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Teil 1: vor der Reise: |
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Teil 2: bei der Reise: |
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Teil 3: nach der Reise: |
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Einführung zu Reisemängeln
ein paar kurze Worte vorab...
Erst seit
wenigen Jahrzehnten ist es uns vergönnt in alle Welt zu reisen um dort Land und
Leute kennen zu lernen oder sich einfach nur am Strand zu erholen. Einen Luxus
für den uns frühere Generationen sicherlich beneidet hätten. Neben den
technischen Voraussetzungen –Flugzeug u.ä.- verdanken wir dies aber in erster
Linie dem sog. Massentourismus.
Erst dadurch dass sich Reiseunternehmen entwickelt haben, die gleich für eine
Vielzahl von Kunden Unterkunft, Verpflegung und Transport organisieren, ist es
möglich geworden auch für das breite Publikum halbwegs erschwingliche Reisen
anzubieten. Dabei beschränkt sich die Arbeit des Reiseveranstalters meistens
nur noch auf die Organisation; die einzelnen Reiseleistungen wie Flug, Hotel,
Begleitprogramm werden von anderer Seite erbracht. Dies kann nur funktionieren,
wenn zwischen den Beteiligten alles möglichst perfekt koordiniert und abgestimmt ist.
Dass dies aber nicht immer geschieht, beweist leider die Realität allzu oft; so
dass es bei Reiseleistungen besonders häufig zu Mängeln kommt. Hinzukommt
noch, dass Reisen vom Kunden vielfach nicht nach dem jeweiligen Veranstalter
ausgewählt werden, sondern nach dem jeweiligen Hotel oder dem passenden noch
freien Reisetermin. Von da aus gibt es anders als in anderen Bereichen kaum Kundentreue,
die einen zusätzlichen Anreiz auf noch mehr Qualität für den Reiseveranstalter
bieten könnte.
ein kurzer Überblick:
Wenngleich
Reiserecht sicherlich nicht zu den größten Rechtsgebieten gehört, so kann auf
diesen Webseiten nur ein einfacher, grober Überblick zur Veranschaulichung
geboten werden. Dieser Überblick orientiert sich an der klassischen Pauschalreise,
also einem Reispaket mit mehreren einzelnen Reiseleistungen Unterkunft,
Transport u.ä.
Zunächst gilt: Im Urlaub sollten Sie sich
erholen und sich nicht durch alles aus der Ruhe bringen lassen. Deshalb gehört
dazu auch eine gewisse Form von Gelassenheit, bei der man sich nicht über „jede
Fliege an der Wand“ aufregt. Dazu gehört sicherlich auch, dass man nicht aus
jeder Mücke einen Elefanten macht und vielleicht die ein oder andere
landestypische Eigenheit als kulturelle Bereicherung/Erlebnis versteht und
nicht als persönlichen Affront.
Aber es
hat bekanntlich alles seine Grenzen und für Reisen wird teures Geld verlangt,
für das Sie hart gearbeitet haben. Darum gibt es auch im Urlaub keinen Grund
dazu sich alles gefallen zu lassen zu müssen und auf Ansprüche zu verzichten.
Damit es
möglichst nicht soweit kommt, sollte man sich die Problematik in drei
Teilen/Phasen vor Augen halten:
Phase 1: vor der Reise: Phase 2: bei der Reise: Phase 3: nach der Reise:
Reiseauswahl -
Buchen der Reise- Reisemangel/Abhilfe
am Reiseort Geltendmachung
aller Ansprüche
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Reiseauswahl –
Buchen der Reise
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Webseiten-Hinweise