Anwaltskanzlei Kiehm

Tel. 089- 3233620

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Rechtsanwalt

Christof Kiehm

Theatinerstr.29 (Odeonsplatz)

80333 München

 

Reiserecht - Flugrecht -Mietrecht u.a. 

 

Die Kanzlei stellt sich vor:

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Christof Kiehm ist direkt in der Münchner Innenstadt gelegen, in der Theatinerst. 29 (hinter der Feldherrnhalle). Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, steigen Sie am besten am Odeonsplatz (U4,5 - U 3, 6) aus und gehen stadteinwärts, dann kommt gleich hinter der Feldherrnhalle das Modegeschäft "Hallhuber", wo sich links der Hauseingang befindet. Alternativ können Sie auch mit der S-Bahn bis Marienplatz fahren; von dort sind es dann gut 400 Meter zu Fuß. 

 

Bei Anfahrt mit Pkw können Sie das Parkleitsystem am Altstadtring nutzen oder in der Salvatorgarage parken.

 

In der Regel können Sie die Kanzlei werktags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter 089- 3233620 telefonisch erreichen; ebenso ist eine Kontaktaufnahme unter ra@kanzlei-kiehm.de in der Regel problemlos möglich.

 

Spezialisiert hat sich die Kanzlei Kiehm vor allem auf nachfolgende Themen.

 

Reiserecht

- Reisemängel

- Schadensersatzanspruchsrechte bei Unfall / Verletzung im Urlaub

- Reiserücktrittsrecht, Haftung der Reiserücktrittsversicherung, Haftung des Reiseveranstalters bei unzulässigen Stornosätzen

- Haftung des Reisevermittlers ( Reisebüro )

- Gastschulaufenthaltsrecht

- Ferienhausvermietung, Rechte der Gäste

 

Flugrecht

- Ansprüche nach der  EU-Verordnung 261 / 2004 bei Flugausfall, Annullierung -je nach Fall bis zu € 600,00 pro Person

- Ansprüche auf Betreuungsleistungen, Verpflegung

- Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen wegen Gepäckverlust, -beschädigung

- Ansprüche bei Stornierung von Seiten des Kunden ( Steuern, Gebühren )

- Ansprüche bei Personenschäden, Vermögensschäden (Verdienstausfall)

 

Mietrecht

- Schutz/Abwehr Räumungsklage - bspw. Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt, was gilt bei Zahlungsverzug

- Rückzahlungsanspruch Kaution -bspw. darf Vermieter noch mit Gegenansprüchen aufrechnen

- Kündigungszeiten - bspw.  Sie wollen kündigen, im Mietvertrag ist Ausschluss von zwei Jahren vorgesehen

- Thematik Schönheitsreparaturen -bspw. Vermieter verlangt Durchführung von Schönheitsreparaturen - zu Recht ?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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