Anwaltskanzlei Kiehm

Tel. 089- 3233620

÷

Rechtsanwalt

Christof Kiehm

Sonnenstr.1 (Stachus)

80331 München

 

 

 

 

einzelne REchtsgebiete:*

 

 

Allgemeine

Informationen

Ihr Rechtsproblem –

Ihr Weg zum richtigen Anwalt

 

Allgemeines

Zivilrecht

Verbraucherrecht

Kaufrecht

Werkvertragsrecht

Schadensersatzrecht

und mehr......

 

Reiserecht

Reisemängelrecht

Reiserücktrittsrecht

Luftfahrtrecht

Reiseversichungsrecht

und mehr......

 

Mietrecht

Wohnungsmietrecht

Gewerbemietrecht

Pachtrecht

Leasingrecht

und mehr......

 

Arbeitsrecht

Kündigungschutzrecht

Gehaltsforderungsrecht

Arbeitszeugnisrecht

Bewerbungskostenrecht

und mehr......

 

Verkehrsrecht

Unfallrecht

Kfz-Versicherungsrecht

Verkehrsstrafsachen

Bußgeldsachen

und mehr......

 

----------------------------

*siehe Webseitenhinweise

 

 

 

allg Info

Allgemeines Zivilrecht

Reiserecht   

Mietrecht

Arbeitsrecht

Verkehrsrecht

 

Auf diesen Seiten möchte die Anwaltskanzlei Christof Kiehm sich Ihnen kurz vorstellen. Die Kanzlei ist im Zentrum Münchens gelegen – direkt vor dem Karlsplatz / Stachus. Das Tätigkeitsangebot erstreckt sich dabei im Wesentlichen über das gesamte Zivilrecht, Arbeitsrecht und allen mit zivilrechtlichen Rechtsfällen typischerweise zusamenhängenden Fragen aus den Bereichen des Straf- und Verwaltungsrecht.

Darüber hinaus sollen Sie schon hier auf diesen Webseiten einen kurzen Einblick in einzelne spezielle Rechtsgebiete und aktuelle Themen erhalten

Wenn Sie noch mehr Informationen haben möchten rufen Sie einfach vollkommen unverbindlich an Tel. 089-3233620.

 

Wegbeschreibung

-größeres Bild-

 

 

Kontakt / Sprechzeiten

 

Jobs / Bewerbungen

 

 

Impressum

*WEBSEITENHINWEISE HaftUNGSAUSSCHLUSS-

 

 

aktuell:

 

Europäische Gerichtshof stärkt Rechte von Fluggästen:

Bislang tendierten die meisten Gerichte, darunter auch der deutsche Bundesgerichtshof dazu, nur dann im Falle eines „Flugausfalles“ Ersatzansprüche  in größerer Höhe zu zusprechen, wenn tatsächlich der Flug annulliert wurde, d.h. nicht mehr unter derselben Flugnummer durchgeführt wurde als im Flugschein (Ticket) angegeben. Da es aber vielfach vorkam, dass Flüge viele Stunden später –teilweise sogar Tage später- unter der gleichen Flugnummer durchgeführt wurden, waren den Kunden in solchen Fällen (zusätzliche) Ersatzansprüche nach der Verordnung EG 261/04 verwehrt. 

Vom EuGH ist nunmehr entschieden worden, dass grundsätzlich auch bei Beibehalt der Flugnummer Verspätungen die Möglichkeit von Ersatzansprüche für den Fluggast begründen können.. 

 

 

nach oben

 

Impressum

Webseitenhinweise

Haftungsausschluss