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Tel. 089- 3233620 |
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Rechtsanwalt Christof Kiehm Sonnenstr.1 (Stachus) 80331 München |
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einzelne REchtsgebiete:* Ihr
Rechtsproblem – Ihr
Weg zum richtigen Anwalt Verbraucherrecht Kaufrecht Werkvertragsrecht Schadensersatzrecht und
mehr...... Reisemängelrecht Reiserücktrittsrecht Luftfahrtrecht Reiseversichungsrecht und
mehr...... Wohnungsmietrecht Gewerbemietrecht Pachtrecht Leasingrecht und
mehr...... Kündigungschutzrecht Gehaltsforderungsrecht Arbeitszeugnisrecht Bewerbungskostenrecht und
mehr...... Unfallrecht Kfz-Versicherungsrecht Verkehrsstrafsachen Bußgeldsachen und
mehr...... ---------------------------- |
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Auf diesen Seiten möchte
die Anwaltskanzlei Christof Kiehm sich Ihnen kurz vorstellen. Die Kanzlei ist
im Zentrum Münchens gelegen – direkt vor dem Karlsplatz / Stachus. Das
Tätigkeitsangebot erstreckt sich dabei im Wesentlichen über das gesamte Zivilrecht,
Arbeitsrecht und allen mit zivilrechtlichen Rechtsfällen typischerweise
zusamenhängenden Fragen aus den Bereichen des Straf- und Verwaltungsrecht. Darüber hinaus sollen
Sie schon hier auf diesen Webseiten einen kurzen Einblick in einzelne spezielle
Rechtsgebiete und aktuelle Themen erhalten Wenn Sie noch mehr
Informationen haben möchten rufen Sie einfach vollkommen unverbindlich an
Tel. 089-3233620.
aktuell: Europäische
Gerichtshof stärkt Rechte von Fluggästen: Bislang tendierten die meisten
Gerichte, darunter auch der deutsche Bundesgerichtshof dazu, nur dann im
Falle eines „Flugausfalles“ Ersatzansprüche
in größerer Höhe zu zusprechen, wenn tatsächlich der Flug annulliert
wurde, d.h. nicht mehr unter derselben Flugnummer durchgeführt wurde als im
Flugschein (Ticket) angegeben. Da es aber vielfach vorkam, dass Flüge viele
Stunden später –teilweise sogar Tage später- unter der gleichen Flugnummer durchgeführt
wurden, waren den Kunden in solchen Fällen (zusätzliche) Ersatzansprüche nach
der Verordnung EG 261/04 verwehrt. Vom EuGH ist nunmehr entschieden
worden, dass grundsätzlich auch bei Beibehalt der Flugnummer Verspätungen die
Möglichkeit von Ersatzansprüche für den Fluggast begründen können.. |